Adaptierung / Sanierung Kläranlage

Im letztgültigen Wasserrechtsbescheid der BH Baden werden der Gemeinde Sooß für die weitere Betriebsführung der Kläranlage ein Bündel an Maßnahmen und Untersuchungen vorgeschrieben. Hauptproblem ist das Nichterreichen der geforderten Reinigungsleistung.

Als erster Schritt müssen für die Ausarbeitung von möglichen Adaptierungsmaßnahmen bis 31.06.2013 folgende Grundlagen erhoben werden:

Indirekteinleiterkataster:
Bei dieser Erhebung werden alle Betriebe, welche Abwässer über das normale Ausmaß hinaus produzieren, erfasst. Nach Feststellung und Klassifizierung der zu erwartenden Abwassermenge wird zwischen dem Verursacher und Entsorger ein Vertrag abgeschlossen, der in weiterer Folge Grundlage für die zu entrichtende Abwasserentsorgungsgebühr (Kanalgebühr) ist. Diese Erhebung ist der Behörde laufend aktualisiert in einem jährlichen und dreijährigen Bericht vorzulegen.
Anzumerken ist, dass die Führung eines IE-Katasters seit rund 10 Jahren seitens der Behörde vorgeschrieben ist und die bisherige Gemeindeführung der Umsetzung dieser Vorschrift bis jetzt nicht nachgekommen ist!

Kanalkataster:
Hier wird der Zustand des Sooßer Kanalnetzes erhoben. Nach einer Grundreinigung wird der Kanal mittels TV-Befahrung aufgenommen, Zustandsbewertet und elektronisch in das GIS-System integriert.

Mischwassereinleitung:
Bei Starkregenereignissen erfolgt die Entlastung (Schmutzfracht gemischt mit Regenwasser) direkt und ungereinigt in den Vorfluter. (Vorfluter = Gerinne in welches das gereinigte Wasser abgeleitet wird = Sooßer Grenzgraben). Durch Messungen soll die Einhaltung/Überschreitung vorgeschriebener Grenzwerte dokumentiert werden.

Ermittlung der Bemessungsgrundlagen:
Nachdem laufend Konsensüberschreitungen (Nichteinhaltung festgelegter Grenzwerte) vorliegen, ist vor Erarbeitung von Adaptierungsmaßnahmen die aktuelle, tatsächliche Belastung der Kläranlage zu ermitteln. Die vorhandenen Daten aus Eigen- und Fremdüberwachung sind auf Plausibilität zu prüfen. Der Belastungsfall „Weinkampagne" ist gesondert zu betrachten.

Aus diesen Vorgaben der Behörde wurde ein Leistungskatalog erstellt und 5 ZT-Büros zur Angebotslegung eingeladen. Nach Prüfung von 4 eingelangten Angeboten, wurde das Angebot vom ZT-Büro DI Kraner als Bestbieter eingestuft. In der GR-Sitzung am 07.03.2012 wurde die Beauftragung an ZT-Büro DI Kraner einstimmig beschlossen.

(Peter Koternetz, 10.03.12)  

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